DIN 2304 – FAQs

Was ist die neue Norm DIN 2304?

Die DIN 2304 ist eine Norm, in der erstmalig Erfordernisse zu geklebten Produkten als Stand der Technik festgehalten sind. Die Einhaltung der Norm dient der Qualitätssicherung für Klebprozesse und erweitert somit die qualitätsbezogene Normenreihe DIN 9000 ff. gezielt auf die klebtechnische Fertigung.
Sie stellt ein wichtiges Merkmal zur Absicherung sicherheitsrelevanter Klebungen dar.

Für wen gilt diese Norm?

Die DIN 2304 gilt grundsätzlich für jede Klebanwendung.
Da eine mechanische Last mittels jeden Klebstoffs übertragen wird – sei es auch nur im Dichtungs- oder Sicherungsfall – gilt diese Norm für JEGWEDE Klebung (sonst wäre der Klebstoff ja überflüssig).
Ausnahmen sind Klebungen die bereits über andere einschlägige Normen und Regeln bestimmt sind (Beispiele finden sich im Bau-, Medizin- oder Lebensmittelbereich etc.).

Muss ich mich an die Norm halten?

Nein, denn die Einhaltung von Normen ist grundsätzlich freiwillig.
Die DIN 2304 ist von Experten der Klebtechnik erarbeitet worden und bietet eine grobe Anleitung bis hin zu einer Art „Checkliste“ zur Prozesskette Kleben. Wer die Norm versteht und anwendet – also „lebt“, besitzt bedeutende Sicherheit in seinen Klebprozessen.

Die Norm spiegelt den Stand der Technik wieder und ist in letzter Instanz daher aus rechtlicher Sicht eine Hilfestellung zur Rechtsprechung. „Wenn etwas mit meiner Klebung passiert, wird ein Richter fragen, warum der Stand der Technik im Zweifelsfall nicht eingehalten worden ist. Es muss infolge der veröffentlichten Norm DIN 2304, diese als bekannt vorausgesetzt werden.“

Was ändert sich für mich/meine Firma?

Grundsätzlich nicht viel.
Die Einhaltung einer Norm geschieht prinzipiell freiwillig. Wer sich als Anwender zur Einhaltung dieser Norm mittels Verträgen und/oder Zertifizierung selbst verpflichtet, muss die drei Bausteine der Norm anerkennen und befolgen:

  1. Die Einstufung von Klebungen in Sicherheitsklassen vornehmen
  2. Entsprechend befähigtes Klebpersonal vorhalten
  3. Nachweise dokumentieren

Wenn ich nachweisbar mit hoher Qualität klebe bin ich ja bereits stets durch mein QMS (Qualitätsmanagementsystem) abgesichert.
Wenn ich Klebungen mit hohen Sicherheitsanforderungen durchführe, ist anzuraten, eine entsprechend der Klassifizierung ausgebildete Fachkraft zu Rate zu ziehen, um die Nachweise und Dokumentationen durchzuführen.
Wenn ich Klebungen strikt nach Norm und eventuell mit Zertifikat dauerhaft ausüben möchte, muss ich mich selbstverständlich daran halten. Das bedeutet höher ausgebildetes Klebaufsichtspersonal für die Prozessführung (Angefangen von der Idee, über die Konstruktion und Fertigung bis zum Recycling) und entsprechend handlungsfähiges Personal in der Fertigung. Die Planung beinhaltet die Ausstattung mit befähigtem Personal, die Nachweisführung, dass die Klebungen an sich mindestens den Anforderungen standhalten und die Dokumentation des Gesamten.

Ein rein theoretisches Beispiel für einen großen OEM-Automobilkonzern, der unter anderem eine Windschutzscheibenklebung der Sicherheitseinstufung S1 vornimmt: Es ändert sich zunächst nur eine Personalie – die der obersten Klebaufsichtsperson. Sie muss eine Ausbildung zum Klebfachingenieur/EAE oder vergleichbar besitzen, um

  • die Klassifizierung jeder Klebung vorzunehmen
  • nachzuweisen, dass die Beanspruchbarkeit der Klebung im Verhältnis der Belastungen höher ausfällt
  • die Klebungen durch ausgebildetes Personal vornehmen zu lassen
  • die fachbezogene Weiterbildung des um die Klebungen bemühten Personals sicherzustellen
  • der Dokumentationspflicht rund um die Prozesse nachzukommen.

Ob das in einem Unternehmen mit 50 Standorten und 200.000 Mitarbeitern, worin 10.000 Mitarbeiter mit dem Kleben beschäftigt sind durch eine Person gewährleistet werden kann, sei dahingestellt. Der Grundsatz bleibt jedoch bestehen.

Ab wann gilt die neue Norm DIN 2304?

Die Veröffentlichung ist Februar 2016 und ab dem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist gültig.

Gibt es Übergangsfristen zur DIN 2304?

Nein, denn die Norm spiegelt den derzeitigen Stand der Technik wieder und ist nicht zuletzt ab Veröffentlichungsdatum der Norm (Februar 2016) jedem zugänglich.

Habe ich das nötige Personal?

Zunächst ja! Wenn nach Norm geklebt werden soll, dann gilt etwas mehr zu beachten – siehe Tabelle 1 DIN 2304.

Beispiel planendes Personal

Wenn ich bereits erfolgreich auch mit Klebungen auf dem Markt Bestand habe, kann ich darauf aufbauen. Meine Erfahrung mit meiner Klebung ist sehr wertvoll und kann mir keiner nehmen. Die Erfahrung mitsamt meines gesunden Menschenverstands sagt mir auch, wie meine bisherigen und ähnlichen Klebungen einzuschätzen sind (Klassifizierung).
Habe ich Zweifel, ob meine Klebtechnische Qualifikation ausreicht, um meine Klebung zu beurteilen, muss ich mir Hilfe bei denjenigen holen, die entsprechend ausgebildet sind.
Ein unabhängiger Berater kann mir innerhalb kürzester Zeit zielsichere Antworten darauf liefern, ohne dass ich mich mit sämtlichen Regularien vertraut sein muss. Da es sich hier um eine freiwillige Norm handelt, reichen unter Umständen dazu auch bestätigte Absprachen.

Beispiel ausführendes Personal

Klebe ich bereits seit Jahr und Tag nachweislich in den geforderten Qualitätsstandards, müssen meine ausführenden Organe bereits ausgebildet sein – sonst wäre dies nicht möglich! Möchte ich nach Norm eine Klassifizierte Klebung durchführen, muss mein ausführendes Personal befähigt sein bzw. werden (siehe Tabelle 1 DIN 2304).

Lenkendes/steuerndes Klebaufsichtspersonal (KAP) ist grundsätzlich einer höheren fachlichen Ausbildungsstufe zuzuordnen, als das ausführende Klebpersonal. Die S1 Klebung muss bspw. ein EAE verantworten und ein EAB ausführen. Bei S4 ist nichts dergleichen notwendig. Letztere darf beispielsweise auch meine Grundschul-Tochter planen und kleben.

Was bedeutet EAE, EAS, EAB?

  • EAE: European Adhesive Engineer bzw. Klebfachingenieur (Klebfachingenieur dann, wenn ein Ingenieurstitel bereits vorliegt) – nach DVS®/EWF 3309 bzw. EWF 517-01
  • EAS: European Adhesive Specialist bzw. Klebfachkraft – nach DVS®/EWF 3301 bzw. EWF 516
  • EAB: European Adhesive Bonder bzw. Klebpraktiker – nach DVS®/EWF 3301 bzw. EWF 515

Siehe auch: Frage der Ausbildungen

Wie stellt sich die Ausbildung in der Übersicht dar?

Benennung 1) Dauer 2) Einsatzbereit in etwa 3) Reine Lehrgangskosten ab etwa 4) Ausbil-dungs-stätten Termine Stufe 5)
o. B. ohne Klebausbildung -/- -/- -/- -/- -/- S4
EAB Klebpraktiker;
European Adhesive Bonder
1 Woche 1 Monat 1.500€ + ++ S3
EAS Klebfachkraft;
European Adhesive Specialist
3 Wochen 5 Monaten 6) 5.000€ o + S2
EAE Klebfachingenieur;
European Adhesive Engineer
8 Wochen 1 Jahr 6) 13.000€ - - S1
               
1) Benennung: Nach DVS®/EWF 3305, 3301 und 3309. “… oder vergleichbare Ausbildung”
2) Reine Ausbildungsdauer in Vollzeitwochen: inkl. Prüfung(en)
3) Vollständig einsatzbereit in etwa: Inkl. Terminierung, Anmeldung, Vorlaufzeit. – Frühestens, da die Lehrgänge sehr frequentiert sind
4) Reine Lehrgangskosten ab etwa: Mindestkosten, nach Ausbildungsstätte unterschiedlich; zzgl. Anreise, ÜN und Ausfallzeiten
5) Verantwortungsstufe für Klebungen, dessen Klassifizierung höchstens verantwortet werden können
6) Die Lehrgangswochen finden jeweils etwa monatlich statt

Wo bekomme ich dieses Personal her?

Derzeit ist die Personaldecke zur Klebtechnik bekanntermaßen sehr dünn.

Entweder ich kaufe mir bereits ausgebildetes Personal zu hohen laufenden Kosten ein, oder ich bilde mein bereits vorhandenes Personal langwierig und teuer aus, wobei geprüftes Personal nur bestimmte zertifizierte Stellen ausbilden dürfen.
Den pragmatischen Weg bieten externe, freiberufliche zertifizierte Klebfachingenieure (EAE), die zumindest für den Einstieg und den Übergang die Produktion begutachten und absichern können. Sprechen Sie uns hierzu kurzerhand an.

Was kosten mich diese Veränderungen?

Wenn sichergestellt ist, dass es sich überall in meinem Unternehmen klar um S4-Klebungen handelt, muss ich dies lediglich feststellen. Dies kostet lediglich Gedanken- und Dokumentationsaufwand.
Im Zweifelsfall und bei höheren Sicherheitsklassen ist entsprechend der DIN 2304 mit Mehraufwand zu rechnen, was stark von den Produkten, der Produktion, der Größe des Unternehmens und dergleichen abhängt.
In einem kurzen telefonischen Vorgespräch kann sehr gerne eine persönliche Absprache vereinbart werden, anhand derer sich die voraussichtlichen Kosten eingrenzen lassen.

Eine sinnvolle Vorkalkulation für Ihr Unternehmen durch TOCONUS bedarf der Produktübersicht, eines Vor-Ort Besuchs, der ersten groben Einteilung Ihrer Klebungen in die Sicherheitsklassen und daraus folgenden Berechnung der notwendigen Maßnahmen. In unserer Leistungsübersicht finden Sie hierzu Beispiele.

Wie lange dauern die Veränderungen in meinem Unternehmen?

Die Zeiträume hängen stark von den Produkten, der Produktion, der Größe des Unternehmens und dergleichen ab. Ansonsten dauern die Ausbildungen entsprechend der angeführten Tabelle.

Eine Einschätzung Ihrer Lage erstellen wir gerne für Sie.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Mit Aufruf dieser Seite haben Sie bereits einen richtigen Ansprechpartner dazu gefunden.
Freie, Hersteller-unabhängige Berater in der Klebtechnik sind rar. Diejenigen, die auch die Voraussetzungen zur fachlichen Qualifikation (EAE) erfüllen sind noch seltener.
Gerne können Sie Ihre Fragestellungen jederzeit bei uns hinterlassen. – Wir antworten gerne!

Ich möchte ein Etikett aufkleben. Gilt die Norm für mich?

Grundsätzlich ja.
Wenn auch nur ein „belangloses“ Etikett beispielsweise auf eine PC-Maus oder einen Bleistift geklebt wird, gilt diese Norm allerdings nur insoweit, bis dass die begründete Einstufung der Klebung in die geringste Sicherheitsklasse S4 geschehen ist – danach ist für S4 hinsichtlich der Norm nichts weiter zu beachten.
Wenn jedoch beispielsweise die Sicherheit von Personen gefährdet wird, durch das Fehlen von Gefahrstoff-Aufklebern auf Behältnissen von Chemikalien, ist die Klassifizierung der Klebung entsprechend vorzunehmen.

Benötige ich unbedingt geschultes Klebpersonal in Form eines Klebpraktikers, einer Klebfachkraft oder eines Klebfachingenieurs?

Ja und nein.
Die Klassifizierung der Klebungen ist begründet vorzunehmen. Wenn alle meine Klebungen bekanntermaßen keine Sicherheitsanforderungen zu erfüllen haben (siehe Sicherheitsklassifizierung nach DIN 2304), benötige ich kein geschultes Personal.
Ist jedoch eine Sicherheitsanforderung gegeben, muss ich entsprechend der Norm das zugehörige Klebaufsichtspersonal bereitstellen. Im Zweifelsfall wähle ich die nächst höhere Klassifizierung um mich abzusichern. Ein – auch externer – Klebfachingenieur/European Adhesive Engineer (EAE) nach DVS®/EWF 3309 ist in jedem Fall dazu berechtigt sämtliche Klassifizierungen vorzunehmen.

Warum wurde die DIN 2304 erarbeitet?

Die DIN 2304 wurde erarbeitet, um die allgemeine Qualität einer Klebung als sogenannter „Spezieller Prozess“ nach ISO 9000 ff. weiter zu steigern und generell robustere Klebprozesse zu schaffen.
Klebstoff- und Substrathersteller liefern größtenteils qualitativ hochwertige Produkte, die bestenfalls bereits mittels eines QMS (Qualtitätsmanagementsystem) laut der Normenreihe DIN 9000 ff. hergestellt worden sind. Somit ist mit den reinen Materialien bereits eine „Null-Fehler-Produktion“ denkbar.

Wenn nun der Klebstoff bereits in Ordnung ist und das Material auch, warum fallen dann noch Klebungen aus?

Hier setzt die Norm an und hebt den Klebstoffanwender/das Unternehmen auf den hohen Qualitätsstandard, in dem geschultes Personal, dokumentierte Nachweise und nachvollziehbare Prozesse die Klebungen absichern. Denn etwa 90% der Klebversagen sind auf Anwendungsfehler zurückzuführen – und das, obwohl der Anwender sicherlich nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat.

Anmerkung Till Kegel:

„Die Klebtechnik ist im Übrigen ein sehr robustes Verbindungsverfahren. Meiner Erfahrung nach, funktionieren viele Klebungen trotzdem, obwohl die vorgefundenen Bedingungen in Einzelbereichen der Praxis teilweise erheblich vom Idealbild eines abgesicherten Klebprozesses abweichen.“

Was bedeutet ein „Spezieller Prozess“ nach ISO 9000 ff.?

Wenn durch Prüfungen am Produkt nach dem entsprechenden Prozessschritt weder zerstörungsfrei, noch zu 100% sichergestellt werden kann, dass das fertige Produkt für seinen Lebenszyklus keine Fehler enthält, handelt es sich um einen sogenannten „speziellen Prozess“.
Da Klebungen derzeit nicht vollständig für die geplante Gebrauchsdauer zu 100% zerstörungsfrei geprüft werden können, ist jede Klebung (ähnlich dem Schweißen) ein spezieller Prozess.
Hierbei kann ich die Qualität nicht „erprüfen“, sondern muss sie in jedem einzelnen Fertigungsschritt durch geeignete Qualitätsmaßnahmen sicherstellen.

Wie ist meine Klebung einzustufen?

Zur Abgrenzung kann man sich fragen: „Was würde geschehen, wenn plötzlich der Klebstoff nicht mehr da wäre?“

S1 Hohe Sicherheitsanforderung
S2 Mittlere Sicherheitsanforderung (inklusive großer Umwelt- und weitreichenden Vermögensschäden)
S3 Geringe Sicherheitsanforderung
S4 Keine Sicherheitsanforderung

Die genaue Erläuterung der Klassen ist in Tabelle 1 der DIN 2304-1 beschrieben, welche aus urheberrechtlichen Gründen hier nicht veröffentlicht werden darf. Auf persönliche Anfrage ist es uns erlaubt, Ihnen Diese geschützt weiterzuleiten. Bitte nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Formular. Sie werden dann baldmöglich kontaktiert.

Die Frage der Einstufung der Klebung bedeutet für mich als Verantwortlicher für das entsprechende Bauteil (z. B. Konstrukteur), dass ich genaue Vorstellungen für den Ernstfall eines Klebversagens haben muss.
Hier entscheidet der gesunde Menschenverstand!

Beispiele

  • Wenn eine geklebte Tapete über einer Tür plötzlich abfällt und eine Person gerade mit einem Tablett voller heißen Kaffees darunter her geht und stolpert und den heißen Kaffee über eine weitere Person ergießt, die schwerste Gesundheitsschäden dadurch davon trägt, so wäre die Klebung der Tapete eine S1-Klebung?
    Nein! Hier wird die Kirche im Dorf belassen und die Klebung nach bestem Wissen und Gewissen eingestuft.
  • Wenn jedoch bei 240km/h plötzlich die Windschutzscheibe verloren geht, birgt das unmittelbar unabwendbare Gefahren für Leib und Leben – nicht nur für die Insassen. Daher wäre diese Klebung selbstverständlich eine S1-Klebung, die den entsprechenden Personal-, Nachweis- und Dokumentationsaufwand erfordert.

Was ist, wenn „nur“ ein Umwelt- oder Vermögensschaden resultieren könnte?

Erstmals wurde bei der Erstellung einer Qualitätsnorm im Rahmen der Klebtechnik bei der DIN 2304 auch darauf geachtet, den Menschen nicht nur direkt, sondern auch indirekt bezüglich der Umwelt- und Vermögensschäden zu schützen. Sie sind nun ebenfalls klassifiziert und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit (Siehe Tabelle 1 DIN 2304-1).

Beispiel

Wenn ein kleiner Zulieferer eine nur kurzfristig haltbare Klebung eines Emblems einer großen Marke klebt und danach der Konkurs aufgrund von Regressansprüchen durch verlorengegangenes Image droht, ist das sicherlich ein weitreichender Vermögensschaden und somit mindestens S2 zu klassifizieren.

Was passiert im Handwerk? Ich möchte beispielsweise einen Klebdübel verwenden – was nun?

Auch der Handwerker muss stets die Folgen seines Handelns beachten – dazu ist er ausgebildet.
Wenn ich als Handwerker einen Klebdübel einsetzen möchte und die Gefahr des Einsatzes entsprechend groß ist, sollte ich nach Norm arbeiten, wie es jeder Handwerker anderweitig längst verinnerlicht hat. (Der Gasinstallateur und Elektriker beachtet bereits bei jeder Installation und Reparatur die technischen Regeln und Gesetze etc.)

Wenn die Montage beispielsweise mit Hilfe eines Klebdübels unabdingbar ist, muss entweder die fachliche Qualifikation zur Auslegung, Durchführung usw. nach Norm vorliegen (dies kann auch extern übernommen werden), oder über entsprechende Sicherungsmaßnahmen die Einstufung der Klebung in eine zu bewältigende Sicherheitsklasse geschehen.
Andererseits kann auch überlegt werden, ob in diesem speziellen Fall nicht eine andere Befestigungsmethode Verwendung finden könnte.

Gibt es weitere Normen dazu?

Die Norm wird in Erweiterung der Qualitätsnormen ISO 9000 ff. als
„DIN 2304 Klebtechnik – Qualitätsanforderungen an Klebprozesse – Teil 1: Prozesskette Kleben“
bezeichnet und verstanden. Sie besteht derzeit aus dem übergeordneten Teil DIN 2304-1 Prozesskette Kleben und beschreibt die Grundlagen, die für sämtliche Klebanwendungen gelten.
Spezielle Anwendungen, wie beispielsweise die Klebung von Faserverbundwerkstoffen sind in Vorbereitungen und werden entweder in weiteren Teilen zur DIN 2304 oder aber in einer weiteren Norm DIN 2305 mit gesonderten Teilen behandelt (Stand Oktober 2015).

Für den Schienenfahrzeugbau begründet die DIN 6701 bereits seit über einer Dekade erfolgreich den anerkannten Standard bezüglich der Qualität in der Klebtechnik. Auch sie wurde zunächst ähnlich den Regularien in der Schweißtechnik oder anderen „neuen Regeln“ mit hoher Skepsis beäugt, erfreut sich jedoch– als deutsche Norm gestartet – nun einer nahezu weltweiten sehr hohen Akzeptanz und Absicherung geklebter Produkte.

Kann ich meine Fertigung nach DIN 2304 zertifizieren lassen?

Eine Zertifizierung ist jederzeit über TOCONUS nach unseren Audit-Regularien möglich.

Weitere Zertifizierungsmöglichkeiten sind in Planung.

Wie kann ich am besten und schnellsten mit den Veränderungen umgehen?

Mit einschlägiger Erfahrung und entsprechend tiefgründigem Verständnis einer jeden Klebung werden die Einstufungen zielsicher gelingen. Die organisatorische Einbindung der Prozesskette Kleben mit dem personellen Hintergrund und den Dokumentationen tragen zur Absicherung der Prozesse und entsprechend der Qualität bei.

Aufgrund tiefgreifender Erfahrung und nicht zuletzt dem Mitwirken im Normenausschuss mit entsprechendem Verständnis kann durch unsere Beratung innerhalb kürzester Zeit die Maßnahmen eruiert werden. Hinweise zum Kostenaufwand erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung.

Gibt es jemanden, der mir diese Norm so umsetzt, wie es sein soll und ich mich um nichts kümmern muss?

Hier ist es wie in der Seefahrt: Der Kapitän behält die Verantwortung und der Lotse leitet ihn.

Es gibt vereinzelt unabhängige Beratungsunternehmen mit entsprechend fachlicher Qualifikation (EAE), die mir einen großen Teil der Arbeit abnehmen – sie kennen sich bereits tiefgründig nicht nur mit der Norm und deren Umsetzung, sondern insgesamt mit der Klebtechnik aus. Für sie ist nur ein geringer Bearbeitungszeitraum für die Beantwortung der entsprechenden Fragen notwendig.

Ein Konstrukteur oder Qualitätsmanager beispielsweise hat meist andere unternehmensbezogene Aufgaben, als sich um die Umsetzung einer Norm zu kümmern.

Genauso, wie es derzeit in der Schweißtechnik Usus ist, dass derartige Regularien, Personalien und Dokumentationen vonnöten sind, wird es sich nun auch in der „Hochtechnologie Kleben“ ebenso etablieren, dass Fachwissen für jede einzelne Klebung entsprechend der Sicherheitsanforderung notwendig ist. Diese Aufgaben werden gezielt von Spezialisten übernommen, die je nach Unternehmenssituation auch extern hinzugezogen werden können.

Habe ich einen Ermessensspielraum?

Immer!
Allerdings wird spätestens in einem möglichen Streitfall der Richter über den Ermessensspielraum befinden. Diesen gilt es dann mit fundierten und dokumentierten Sachinformationen in seiner Entscheidungsfindung zu überzeugen. Wenn die DIN 2304 nicht nur als „Zertifikatshülse“ herangezogen wird, sondern mit allen Vor- und vielleicht auch Nachteilen gelebt wird, steht man bereits auf der sicheren Seite.
„Wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein“ – mit Anwendung der Norm allerdings, haben Fehler wenig Chance!

Wie ist die DIN 2304 im Fazit einzuschätzen?

  • Die Einhaltung der Norm ist freiwillig.
  • Die Befolgung der Norm dient als Anhaltspunkt für eine gesicherte Qualität meiner Klebungen.
  • Das Personal hat im Qualitätswesen meiner Klebungen eine der wichtigsten Rollen, weshalb die fachgerechte Ausbildung eine wesentliche Rolle zur Erhaltung meiner Qualität bietet.
  • Mit Hilfe zertifizierter Einhaltung der Norm habe ich Wettbewerbsvorteile.
  • Wenn ich bereits aus Erfahrung sehr gute Qualität der Klebungen abliefere, benötige ich – je nach Umfang der Unternehmung – nur eine geringe Anpassung. Stecke ich in einem Neuprojekt, oder habe ich seit je her Probleme mit der Klebqualität, so sollte ich mir tiefgründige Gedanken zu meinen Klebprozessen machen. Dabei hilft mir die Norm in umfassenden Ansätzen.

Meine Frage ist hier nicht aufgelistet. Was kann ich tun?

Bitte senden Sie uns Ihre weiteren Fragen, die wir gerne bei Allgemeingültigkeit auf dieser Seite auch veröffentlichen werden.

In jedem Fall erhalten Sie Ihre persönliche Antwort.

© Die auf dieser Seite veröffentlichten Antworten und Anmerkungen dienen lediglich der Information und bilden keinerlei rechtliche Grundlage. Jede weitere Veröffentlichung – auch nur auszugsweise – bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verfassers. Kommentare, mögliche Änderungsvorschläge, Richtigstellungen und Anregungen bitten wir an uns zu senden.